Immobilienverkauf im Bieterverfahren im Saarland & Rheinland-Pfalz

Mit dem Bieterverfahren bringen wir den Verkauf Ihrer Immobilie zu einem erfolgreichen Abschluss. Als Auktionskanzlei haben wir uns auf Verkäufe im Bieterverfahren spezialisiert und verfügen über eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Wenn Sie Ihre Immobilie in Zweibrücken, dem Saarland oder Rheinland-Pfalz zu einem guten Preis mit einem Makler verkaufen möchten, nehmen Sie gern Kontakt auf, wir stellen Ihnen die Einzelheiten der Verkaufsstrategie in einem persönlichen Gespräch vor. 

Ablauf eines Bieterverfahrens 

Auktionshammer neben Modellhaus

Der Verkauf erfolgt in diesem Fall nicht auf Basis eines vorher festgelegten Kaufpreises. Wir erstellen zunächst ein aussagekräftiges Exposé für Ihre Immobilie und setzen auf Wunsch einen Mindestpreis fest. Kaufinteressenten haben nun Gelegenheit, bis zu einem festgelegten Termin ein Gebot abzugeben.

Als Verkäufer sind Sie nicht an das Höchstgebot gebunden. Auch der Kaufinteressent ist rechtlich nicht an sein Gebot gebunden und kann es jederzeit zurückziehen. Sollte das Gebot Ihrer Ansicht nach zu gering ausfallen, gibt es die Möglichkeit, nachzuverhandeln. Sie entscheiden selbst, wem Sie Ihre Immobilie zu welchem Preis verkaufen. 

Die Vorteile des Bieterverfahrens 

Schlüsselübergabe an Bieter

In der Regel ist das Bieterverfahren ideal, um den bestmöglichen Preis für eine Immobilie zu erzielen. Auch wenn Sie das Vorhaben möglichst schnell abwickeln möchten, ist diese Verkaufsstrategie perfekt. Sollten Sie also bei Ihrem Verkauf unter Zeitdruck stehen, wickeln Sie den Immobilienverkauf besonders effizient ab.

Insbesondere bei schwer verkäuflichen Immobilien oder Immobilien, bei denen ein Marktwert nur schwer festgesetzt werden kann, profitieren Sie von einem Verkauf im Bieterverfahren mit einem Makler. Sie ersparen sich langfristige Angebotszeiten mit Preisreduzierungen, die bei Kaufinteressenten Misstrauen wecken könnte. Ein Immobilienangebot, das lange am Markt ist und ständig im Preis reduziert wird, wird nicht selten zum Ladenhüter. 

Die Interessenten geben ihr Gebot schriftlich ab, langwierige Preisverhandlungen entfallen daher. Oftmals ist die Kaufbereitschaft bei einem Verkauf im Bieterverfahren hoch, da Interessenten davon ausgehen, zu einem besonders attraktiven Preis zu kaufen. 

Die Leistungen der Auktionskanzlei M&S Südwest GmbH 

Modellhaus und Auktionshammer

Die Verwaltung und Entgegennahme der einzelnen Gebote sind aufwendig, Dienstleistungen, die wir als erfahrene Immobilienmakler für Rheinland-Pfalz und das Saarland gern für Sie übernehmen. Wir kümmern uns zudem auch um Besichtigungstermine mit den Kaufinteressenten. So hat jeder vor Abgabe seines Gebots die Möglichkeit, die Immobilie in Augenschein zu nehmen. Wir beantworten Fragen rund um die Immobilie und begleiten den gesamten Verkaufsprozess kompetent und erfahren.

Haben Sie noch Fragen zum Bieterverfahren, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, wir von der Auktionskanzlei M&S Südwest GmbH sind gern für Sie da!

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Bieterverfahren?

Bei einem Bieterverfahren geben Sie als Verkäufer keinen festen Kaufpreis vor. Kaufinteressenten geben innerhalb einer festgelegten Frist ihr Gebot ab. Am Ende entscheidet der Verkäufer über den Abschluss des Geschäfts.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Die M&S Auktionskanzlei erstellt ein aussagekräftiges Exposé für Ihre Immobilie und veröffentlicht das Angebot mit Hinweis auf das Bieterverfahren. Kaufinteressenten haben danach üblicherweise Gelegenheit zu einer Besichtigung und können innerhalb einer bestimmten Frist ein Gebot einreichen.

Für welche Immobilien eignet sich ein Bieterverfahren?

Immobilien, bei denen sich ein Marktwert nicht ohne Weiteres feststellen lässt oder schwer verkäufliche Immobilien, sind für einen Verkauf im Bieterverfahren ideal. Auch wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb kurzer Zeit verkaufen möchten, eignet sich diese Verkaufsstrategie.

Welche Vorteile bietet das Bieterverfahren?

Vorteilhaft sind die kurze Vermarktungsdauer und die Möglichkeit, auch schwer verkäufliche Immobilien anzubieten. Zudem ergibt sich bei dieser Verkaufsstrategie ein Wettbewerb unter den Kaufinteressenten, der zu einem höheren Verkaufspreis führen kann.

Kann ich selbst entscheiden, an wen ich meine Immobilie verkaufe?

Als Eigentümer entscheiden Sie, welches Angebot für Ihre Immobilie annehmen. Sie sind nicht verpflichtet, das Höchstgebot anzunehmen und auch nicht an einen Verkauf gebunden. Unter Umständen endet das Bieterverfahren also ohne Verkauf.

Bekomme ich durch das Bieterverfahren einen marktgerechten Preis für meine Immobilie?

Beim Bieterverfahren ergibt sich der Preis aus dem Angebot und der Nachfrage. Der Verkäufer verkauft damit nicht unter Wert und der Käufer zahlt einen marktgerechten Preis. Bei steigender Nachfrage erhöht sich die Kaufbereitschaft und der Preis steigt.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.